Israelische Besonderheiten
Durch zwei Blogbeiträge wurde ich auf Besonderheiten der israelischen Rechtslage aufmerksam gemacht, die - im besten Fall - reichlich individuell sind:
Im neuesten Beitrag bei Talmud und Techno berichtet Svenja, dass es in Israel Einwanderern verboten sei, sich in Zentralisrael niederzulassen, das heisst im Gebiet zwischen Hadera und Gedera. Verrät mir mal jemand, was der Quatsch soll? Wenn ich nicht in Tel Aviv leben darf, hat sich meine Auswanderung nach Israel soeben erledigt.
Noch spannender allerdings finde ich einen Artikel der Süddeutschen Zeitung, das israelische Ehestandsrecht betreffend: Israel anerkennt keine gemischt-religiösen Ehen. Oder besser: der israelische Staat anerkennt in Israel geschlossene Ehen nur, wenn sie von einem Geistlichen geschlossen wurden (und die trauen keine gemischt-religiösen Paare)… weshalb Israelis im Zweifelsfalle zum Heiraten nach Zypern fliegen.
Natürlich könnte man jetzt vertreten, dass die Beschränkung der Eheschließung auf geistliche Autoritäten ein kluger Schachzug des israelischen Staates war, um Streit mit den vielen religösen Gruppen zu vermeiden und ein Zeichen für die moderne Einstellung Israels ist, das das Institut der Ehe als religiöse Besonderheit ohne jeden wirklichen Bezug zum säkularen Staat behandelt. Aber an manchen Abenden habe nicht einmal ich Lust, Israel zu verteidigen.